Grundsätzlich gilt für Hebammenleistungen:
Die Kosten aller Leistungen (gemäß der mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Vertragsleistungen, Infos dazu siehe unten), die nicht unten gesondert aufgeführten werden, werden von den Krankenkassen getragen.
Sie brauchen sich nicht um lästige Rechnungen zu kümmern, da ich meine Leistungen Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen werde. Dazu benötige ich zu Beginn unserer Zusammenarbeit Ihre gültige Versichertenkarte, die ich einlese. Während der Betreuung führe ich einen Bogen, auf dem Sie die in Anspruch genommenen Leistungen quittieren. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern.
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Bei Frauen die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, rechne ich gemäß der HebGo NRW ab und stelle Ihnen die von mir erbrachten Leistungen privat in Rechnung. Da bei den privaten Versicherungen nicht automatisch Hebammenleistungen abgedeckt sind, empfehle ich Ihnen im Vorfeld bei Ihrer Versicherung zu erfragen, welche Leistungen für Sie übernommen werden.
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Genaue Informationen zu Abrechnung und eventuell auftretenden Kosten können Sie meinem Behandlungsvertrag entnehmen.
Preise und Kosten
für darüber hinausgehenden Leistungen, die ich Ihnen anbiete:
Gebührenverzeichnis über individuelle Leistungen:
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Akupunktur:
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​Geburtsvorbereitende Akupunktur (30 Minuten) mit Akupunkturnadeln 15 €
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Laser-Akupunktur 15 €
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Laserbehandlung:​
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Kaiserschnitt-Naht (pro Behandlung) 20 €
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Dammschnitt oder -riss (pro Behandlung 8 €
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Brustwarzen (pro Behandlung, je Seite) 10 €
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Nabel des Kindes (pro Behandlung) 4 €
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Windeldermatitis (Dauer abhängig von der betroffenen Fläche, pro Minute) 2 €
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Herpes Labialis der Mutter (pro Minute) 2 €
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sonstige Behandlung pro Minute 2 €
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Babymassage (Anleitung zu Hause, ca. 45 Minuten) 45 €
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Baby-Bade-Ritual nach Kaiserschnitt (zu Hause, ca. 1,5 Stunden) 150
Pro Besuch erlaube ich mir, je gefahrenem Kilometer 1,20 € in Rechnung zu stellen.​
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Diese, individuell von der Frau in Anspruch genommenen, Leistungen sind nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Daher werden sie der Empfängerin privat und unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme in Rechnung gestellt. Selbstverständlich erstelle ich Ihnen eine Rechnung, die Sie einer möglichen Versicherung oder Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Bevor Sie eine Behandlung in Anspruch nehmen, deren Kosten nicht über die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden informiere ich Sie selbstverständlich zuvor über die dann entstehenden Kosten.